Regelungen Platznutzung Mitglieder & Gastspieler:
Aktive Vereinsmitglieder: Aktive Vereinsmitglieder dürfen die Tennisplätze uneingeschränkt nutzen, so lange sie mit anderen aktiven Vereinsmitgiedern spielen.
Passive Mitglieder: Passive Mitglieder haben 5 freie Spielstunden in denen sie die Plätze mit anderen Vereinsmitgliedern pro Jahr nutzen dürfen.
Gastspieler: Gastspieler dürfen nur mit aktiven Vereinsmitgliedern die Tennisanlage nutzen. Hierbei gilt folgende Regelung:
Aktive Vereinsmitglieder + Gastspieler: 5 € pro Gastspieler / h (maximal 10h pro Saison)
Der Beitrag der Gaststpieler ist in den dafür vorgesehenen Briefkasten gegenüber der Umkleideräume zu entrichten und in der ausgehängten Gastspielerliste zu dokumentieren. Alternativ kann eine Überweisung per PayPal erfolgen an tc76-heidelsheim@web.de.
Ausnahmeregelungen:
Möchten zwei Gastspieler ohne ein aktives Mitglied miteinander spielen muss zur Genehmigung vorher ein Vorstandsmitglied in Kenntnis gesetzt werden, um zu gewährleisten, dass die entsprechenden Verhaltensregeln auf dem Tennisplatz bekannt sind und eingehalten werden. Die Platzgebühr beträgt auch hier 5 € pro Gastspieler / h, ist aber nur in Ausnahmefällen möglich. Sollten Sie keinen Ansprechpartner im Verein besitzen können Sie sich an die folgende Email Adresse wenden: tc76-heidelsheim@web.de
Mitgliedsbeiträge:
Der jährlich abgebuchte Beitrag setzt sich aus dem Mitgliedsbeitrag + einem Einbehalt für Arbeitsstunden zusammen, welche später im Falle der Erbringung rückvergütet werden.
Kosten Mitgliedsbeitrag ab 01.01.2019
- Aktive Mitglieder: 160,00€ + Arbeitsstunden
- Ehepaare: 245,00€ + Arbeitsstunden
- Kinder/Jugendliche bis 16 Jahre : 35,00€
- Schüler/Studenten* bis einschließlich 25 Jahren: 60,00€ + Arbeitsstunden
- Passive Mitglieder: 35,00 €
Alle Beiträge werden jährlich im Voraus erhoben. Im Jahr des Vereinseintritts bieten wir für aktive Erwachsene und Ehepaare einen Schnuppertarif an, der sich auf 50% des regulären Mitgliedbeitrags beläuft.
Aktive Mitglieder ab 16 Jahren haben zusätzlich 5 Arbeitsstunden zu erbringen, die 7,50€ pro Stunde bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren und 10€ pro Stunde bei Erwachsenen betragen. Der Betrag für die Arbeitsstunden ist zusammen mit dem Jahresbeitrag zu entrichten und wird bei der Arbeitsleistung entsprechend rückvergütet.
(*Gegen Vorlage eines gültigen Schüler- oder Studentenausweises bis zum 31. Januar jeden Jahres. Bei nicht fristgerechter Einreichung wird automatisch der aktive Erwachsenenbeitrag berechnet.)